Jährlich erkranken rund 2.300 Kinder und Jugendliche in Deutschland neu an Krebs. Dank gezielter Forschung und kontinuierlicher Therapieverbesserung konnte in den letzten Jahrzehnten viel für die Betroffenen getan werden. Heute überleben mehr als 80 Prozent der jungen Patientinnen und Patienten eine Krebserkrankung. Die Zahl der Überlebenden (Survivor), wächst somit kontinuierlich. Nach Schätzungen des Kinderkrebsregisters leben in Deutschland aktuell mehr als 40.000 Survivor. Viele von ihnen sind auch noch Jahre, bzw. Jahrzehnte nach ihrer Erkrankung mit Diskriminierung bei Versicherungen, Krediten, Verbeamtung und Adoption konfrontiert.
Viele Versicherungen und Banken nutzen Gesundheitsdaten zur Risikobewertung. Auch Arbeitgeber:innen oder Behörden fragen in bestimmten Fällen nach Vorerkrankungen, z. B. für eine Verbeamtung.
Noch nicht. In Ländern wie Frankreich oder Belgien gibt es bereits Fristen, nach denen Betroffene ihre frühere Erkrankung nicht mehr angeben müssen. In Deutschland wird das Thema zunehmend diskutiert, aber eine gesetzliche Regelung fehlt bisher.
Ablehnung oder hohe Beiträge bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen
Schwierigkeiten beim Abschluss von Krediten oder Hypotheken
Einschränkungen bei der Verbeamtung
Vorurteile oder Diskriminierung im Arbeitsleben
Möglicher Ausschluss oder Benachteiligung bei Adoptionsverfahren
Durch eine gesetzliche Festlegung von „Fristen nach der Krebserkrankung“ – wie in Frankreich – könnten frühere Krebserkrankungen nach einer bestimmten Zeit nicht mehr erfragt oder gegen Betroffene verwendet werden.
111 Teilnehmende
Wo trat die Benachteiligung auf?
Wann trat die Benachteiligung auf?
Am 1. Juli waren wir als Survivor Deutschland e. V. im Landtag NRW eingeladen, um im Ausschuss Arbeit, Gesundheit und Soziales unsere Perspektive zum Recht auf Vergessenwerden einzubringen.
Unsere Botschaft ist klar:
Heilung darf nicht lebenslang zur Hürde werden.
Denn viele Survivors erleben auch Jahre nach der Therapie noch Benachteiligungen – etwa bei Versicherungen, Krediten, Verbeamtung oder Adoption.
Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung faire Chancen bekommen: im Alltag, im Beruf und bei der eigenen Zukunftsplanung.
Für Sichtbarkeit. Für Gerechtigkeit. Für alle Survivor.
Als Verein Survivor Deutschland unterstützen wir diese Petition mit voller Überzeugung. Junge Krebsüberlebende dürfen nach überstandener Erkrankung nicht dauerhaft durch ihre medizinische Vorgeschichte benachteiligt werden. Ein Recht auf Vergessenwerden ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit, Teilhabe und Zukunftschancen. Wer geheilt ist, muss auch die Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes Leben ohne strukturelle Hürden haben. Deshalb setzen wir uns gemeinsam mit Betroffenen und Familien für eine faire gesetzliche Regelung in Deutschland ein.
Gemeinsam mit der Deutschen Kinderkrebsstiftung veröffentlicht Survivor Deutschland ein Positionspapier zum „Recht auf Vergessenwerden“. Darin fordern wir, dass eine überstandene Krebserkrankung nach einer medizinisch begründeten Frist nicht dauerhaft zu Benachteiligungen führen darf – etwa bei Versicherungen, Finanzierungen, Verbeamtung oder Adoption. Unser Vorschlag: Nach fünf Jahren Heilungsbewährung sollen frühere Krebserkrankungen grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.
Vertreter:innen von Survivor Deutschland und der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs bringen das Thema „Recht auf Vergessenwerden“ in einem persönlichen Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Susanne Hierl in den Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt stehen die langfristigen Benachteiligungen, die ehemalige Krebspatient:innen trotz erfolgreicher Behandlung beispielsweise bei Versicherungen und Finanzierungen erfahren können. Das Gespräch ist ein wichtiger Schritt, um die Perspektive von Betroffenen unmittelbar in die politische Diskussion einzubringen. Die Deutsche Stiftung dokumentiert den gemeinsamen Termin später ebenfalls in ihrem Mitgliederrundschreiben.
SPD-Fraktion bringt mit dem Antrag „Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende im jungen Alter! – Nach der Heilung beginnt das Leben, nicht die nächste Hürde“ das Thema in den Landtag Nordrhein-Westfalen ein. Gefordert wird, Benachteiligungen nach einer überstandenen Krebserkrankung unter anderem bei Versicherungen, Krediten, Verbeamtung sowie Adoptions- und Pflegekinderverfahren abzubauen. Die Landesregierung soll sich außerdem auf Bundesebene für eine umfassende Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden und für kurze, wissenschaftlich begründete Fristen einsetzen.
Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie beschließt der Deutsche Bundestag erstmals ausdrücklich eine Entschließung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, eine weitergehende gesetzliche Regelung zu prüfen beziehungsweise auf den Weg zu bringen. Damit wird das Thema erstmals durch einen Beschluss des Bundestages ausdrücklich auf die bundespolitische Agenda gesetzt.
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales lädt zur öffentlichen Sachverständigenanhörung zum SPD-Antrag „Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende im jungen Alter!“ ein. Für die Anhörung am 1. Juli 2026 werden Vertreter:innen aus Betroffenenorganisationen, Medizin, Versicherungswirtschaft und weiteren Fachbereichen eingeladen. Auch Survivor Deutschland gehört zum Kreis der geladenen Sachverständigen.
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen führt eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Antrag „Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende im jungen Alter! – Nach der Heilung beginnt das Leben, nicht die nächste Hürde“ durch. Fachorganisationen und Betroffenenvertretungen können ihre Erfahrungen und Einschätzungen unmittelbar in das parlamentarische Verfahren einbringen. Die Anhörung macht deutlich, dass Benachteiligungen nach einer Krebserkrankung nicht nur Versicherungen und Kredite betreffen, sondern auch weitere Lebensbereiche diskutiert werden.
Das SPD-Präsidium verabschiedet den Beschluss „Mehr Gerechtigkeit für Krebsüberlebende – für ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden der Erkrankung“. Die Partei spricht sich damit für eine umfassendere gesetzliche Regelung aus, die langfristige Benachteiligungen von Menschen nach einer Krebserkrankung verhindern soll. Das Thema erhält dadurch zusätzliche politische Aufmerksamkeit auf Bundesebene.
Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen bringen eine eigene Entschließung zur Einführung eines gesetzlichen „Rechts auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen in den Bundesrat ein; Thüringen schließt sich der Initiative an. Vorgesehen ist, dass frühere Krebserkrankungen nach medizinisch begründeten Fristen beispielsweise bei Versicherungen und Krediten nicht mehr berücksichtigt werden sollen. Der Bundesrat überweist die Initiative am 25. September zur weiteren Beratung an seine zuständigen Ausschüsse. Ein endgültiger Beschluss wird an diesem Tag noch nicht gefasst.
Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates legen ihre Empfehlungen zum Entschließungsantrag vor. Der Rechtsausschuss, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen. Auch der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Gesundheitsausschuss unterstützen das Grundanliegen, schlagen jedoch Änderungen vor – unter anderem zur Behandlung von Adoptionsverfahren und zum Schutz der Arbeit der gesetzlichen Krebsregister. Über die Entschließung soll anschließend das Plenum des Bundesrates entscheiden.
Sehr geehrte Interessierte,
der Survivor Deutschland e. V. und die Deutsche Kinderkrebsstiftung laden Sie herzlich zur digitalen Pressekonferenz ein, in der wir das Positionspapier zum „Recht auf Vergessenwerden“ vorstellen.
Das Positionspapier thematisiert die dringende Notwendigkeit, ehemalige Krebspatient:innen vor Diskriminierung in Bereichen wie Versicherungen, Finanzgeschäften, Verbeamtung und Adoption zu schützen. Während andere europäische Länder bereits Regelungen zum „Recht auf Vergessenwerden“ getroffen haben, besteht in Deutschland weiterhin Handlungsbedarf.
Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist eine wichtige Forderung, um Menschen vor langfristigen Benachteiligungen aufgrund ihrer Krankengeschichte zu schützen. Besonders Survivor einer Krebserkrankung im Kindes- oder Jugendalter erleben im Erwachsenenalter häufig Hürden, obwohl sie geheilt sind. Ihre frühere Diagnose kann sie beim Abschluss von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krediten, der Verbeamtung oder auf dem Arbeitsmarkt erheblich benachteiligen.
Survivor Deutschland e.V.
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