Recht auf Vergessenwerden

Pressenkonferenz - Recht auf Vergessenwerden

Sehr geehrte Interessierte,

der Survivor Deutschland e. V. und die Deutsche Kinderkrebsstiftung laden Sie herzlich zur digitalen Pressekonferenz ein, in der wir das Positionspapier zum “Recht auf Vergessenwerden” vorstellen.

Das Positionspapier thematisiert die dringende Notwendigkeit, ehemalige Krebspatient:innen vor Diskriminierung in Bereichen wie Versicherungen, Finanzgeschäften, Verbeamtung und Adoption zu schützen. Während andere europäische Länder bereits Regelungen zum “Recht auf Vergessenwerden” getroffen haben, besteht in Deutschland weiterhin Handlungsbedarf.

Datum: 3. April 2025

Uhrzeit: 11:00

Ort: Teams-Meeting

Agenda:

  • Vorstellung des Positionspapiers
  • Kurzvorträge der Sprecher:innen
  • Q&A

    Jährlich erkranken rund 2.300 Kinder und Jugendliche in Deutschland neu an Krebs. Dank gezielter Forschung und kontinuierlicher Therapieverbesserung konnte in den letzten Jahrzehnten viel für die Betroffenen getan werden. Heute überleben mehr als 80 Prozent der jungen Patientinnen und Patienten eine Krebserkrankung. Die Zahl der Überlebenden (Survivor), wächst somit kontinuierlich. Nach Schätzungen des Kinderkrebsregisters leben in Deutschland aktuell mehr als 40.000 Survivor. Viele von ihnen sind auch noch Jahre, bzw. Jahrzehnte nach ihrer Erkrankung mit Diskriminierung bei Versicherungen, Krediten, Verbeamtung und Adoption konfrontiert.

    Positionspapier

    Veröffentlichung am 3.4.2025

    Was ist das Recht auf Vergessenwerden

    Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist eine wichtige Forderung, um Menschen vor langfristigen Benachteiligungen aufgrund ihrer Krankengeschichte zu schützen. Besonders Survivor einer Krebserkrankung im Kindes- oder Jugendalter erleben im Erwachsenenalter häufig Hürden, obwohl sie geheilt sind. Ihre frühere Diagnose kann sie beim Abschluss von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krediten, der Verbeamtung oder auf dem Arbeitsmarkt erheblich benachteiligen.

    Warum müssen ehemalige Krebspatient:innen überhaupt ihre Krankengeschichte angeben?

    Viele Versicherungen und Banken nutzen Gesundheitsdaten zur Risikobewertung. Auch Arbeitgeber:innen oder Behörden fragen in bestimmten Fällen nach Vorerkrankungen, z. B. für eine Verbeamtung.

    Noch nicht. In Ländern wie Frankreich oder Belgien gibt es bereits Fristen, nach denen Betroffene ihre frühere Erkrankung nicht mehr angeben müssen. In Deutschland wird das Thema zunehmend diskutiert, aber eine gesetzliche Regelung fehlt bisher.

    • Ablehnung oder hohe Beiträge bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen

    • Schwierigkeiten beim Abschluss von Krediten oder Hypotheken

    • Einschränkungen bei der Verbeamtung

    • Vorurteile oder Diskriminierung im Arbeitsleben

    • Möglicher Ausschluss oder Benachteiligung bei Adoptionsverfahren

    Durch eine gesetzliche Festlegung von „Fristen nach der Krebserkrankung“ – wie in Frankreich – könnten frühere Krebserkrankungen nach einer bestimmten Zeit nicht mehr erfragt oder gegen Betroffene verwendet werden.